Einkommensabhängige Förderung
Wer wenig hat, bekommt viel!
Egal, wie viele Kinder sie erziehen - je nach Ihrer Einkommenshöhe unterstützen wir Sie mit Zuwendungen für alle Kinder unter 18 Jahren bzw. ältere Kinder, die sich noch in Schulausbildung befinden und mit mindestens einem Elternteil in Haushaltsgemeinschaft leben.
In der Gemeinde Visbek wird kein "Sozialpass" ausgestellt. Es erfolgt das sog. Erstattungsmodell. Soweit eine oder mehrere im Folgenden aufgeführten Maßnahmen im Jahr von den Kindern bzw. den Familien in Anspruch genommen werden, erfolgt eine Erstattung der dadurch entstandenen Kosten mit einem Höchstbetrag von 300,00 € jährlich je Kind.
Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:
• Erwerb von Schulbüchern und Schulausrüstung
• Kindergartenbeiträge
• Tagesmutterbetreuung
• Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung einschließlich Mittagessen
• Teilnahme an den Maßnahmen der Ferienpassaktion
• Teilnahme an Schulausflügen und Tagesfahrten
• Fahrtkosten zu überörtlichen Schulen
• Teilnahme an Kindererholungskuren, soweit eine Erstattung Dritter nicht erfolgt
• Mitgliedschaft in Visbeker Vereinen
• Teilnahme an Maßnahmen der Kreismusikschule
• Nachhilfekosten
• Krippenbeiträge
• Kosten für Sprachförderung
• Beiträge für Elternkurse
Den Antrag für die Förderung können Sie hier herunterladen.