Reinigung von Geh- und Radwegen

Winterdienst

Winterdienst

Auf Grund der zurzeit herrschenden Witterungslage weist die Gemeinde Visbek noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass innerhalb der geschlossenen Ortslage alle Geh- und Radwege, gleich ob und wie diese befestigt sind, sowie das Freihalten der Gossen von Schnee und Eis nach der von der Gemeinde Visbek erlassenen Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Visbek, von den Eigentümern der bebauten und unbebauten Grundstücke durchzuführen ist. Neben der Verhängung eines möglichen Bußgeldes bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften, muss der zur Reinigung Verpflichtete  im Falle eines Sturzes oder Unfalls auch mit Schmerzensgeld oder Schadensersatzansprüchen zu rechnen haben.