Brennverordnung der Gemeinde Visbek

Brennverordnung

Der Rat der Gemeinde Visbek hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Gemeinde Visbek erlassen. Hiernach können unter bestimmen Voraussetzungen an jedem letzten Samstag in den Monaten März, April, Oktober und November eines jeden Jahres in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr pflanzliche Abfälle, die im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung  gärtnerisch genutzter Grundstücke anfallen unter den in der Allgemeinverfügung genannten Voraussetzungen verbrannt werden. Den Inhalt dieser Brennverordnung können Sie hier nachlesen.