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Bürgerservice

Öffnungszeiten
Öffnungszeiten

Montags bis freitags

08.00 - 12.30 Uhr

Montags und donnerstags

14.00 - 16.00 Uhr

Dienstags

14.00 - 18.00 Uhr

Erster Samstag im Monat

Bürgermeistersprechstunde

10.00 - 11.30 Uhr

Imagebroschüre der Gemeinde Visbek

In Zusammenarbeit mit der Mittelstandsvereinigung (MIT) Visbek und dem Verein "Visbek macht" hat die Gemeinde im Herbst 2023 eine Imagebroschüre herausgebracht. Printexemplare sind im Rathaus Visbek erhältlich. Zur digitalen Version geht es hier:

Imagebroschüre Visbek Titelseite.jpg
Imagebroschüre
Formulare

Formulare

Standesamt
Standesamt

Im Standesamt können sich nicht nur Paare trauen lassen. In den Registern werden hier außerdem viele zentrale Ereignisse der Menschen urkundlich festgehalten: Geburt, Heirat, Scheidung und auch der Tod gehören dazu. Die Standesbeamten helfen Ihnen darüber hinaus beispielsweise bei dem Wunsch nach einer Namensänderung, dem Kirchenaustritt oder der Anerkennung der Vaterschaft.
Nachfolgend erfahren Sie mehr über diese Tätigkeiten:

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Bei Fragen hilft Ihnen unser Ansprechpartner im Hause gerne weiter. 

christian-meyer-visbek
Christian Meyer
Zimmer 3 (EG)
8900-13
standesamt@visbek.de

Bauhof und Kläranlage

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Den Mitarbeitenden des Bauhofs und der Kläranlage obliegt eine Vielzahl an Aufgaben bei der Gemeinde Visbek. Während sich der Bauhof unter anderem um die Unterhaltung und Pflege von Gebäuden, Grünflächen und Straßen kümmert, sind die Mitarbeiter der Kläranlage beispielsweise für das Funktionieren der abwassertechnischen Anlagen und des Kanalsystems zuständig.

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Eine detaillierte Übersicht zu beiden Einrichtungen finden Sie hier: 

BauhofKlaeranlage
Ver- und Entsorgung
Sicherheit und Ordnung 

 

Feuerwehren

In der Gemeinde Visbek gibt es zwei Freiwillige Feuerwehren: Die Ortsfeuerwehr Visbek, der Ortsbrandmeister Sascha Stelmaszyk vorsteht, und die Ortsfeuerwehr Rechterfeld, der Ortsbrandmeister Jörg Reinke vorsteht. Visbeks Gemeindebrandmeister ist Stefan Hitz. 

Ansprechpartner im Rathaus der Gemeinde Visbek ist Gerd Brengelmann (Telefon: 04445 8900-0, E-Mail: brengelmann@visbek.de).

 

Polizei

Die Polizeistation Visbek liegt an der Kolpingstraße 1. Für Sicherheit und Ordnung sorgen die beiden Polizeibeamten Ansgar Bramlage und Björn Ebentreich. Zu den Kontaktdaten der Polizeistation gelangen Sie hier. In Notfällen wählen Sie bitte immer die Telefonnummer 110.

 

Malteser

Die Dienststelle des Malteser Hilfsdienstes in Visbek liegt am Trichterbecherweg 3. Informationen zur Dienststelle erhalten Sie hier.

Sicherheit und Ordnung
Fundbüro
Fundbüro
Schlüsselbund.jpg

Am Montagvormittag (26. September) wurde am Visbeker Damm auf Höhe der Firma Schmidt Fenster ein Schlüsselbund gefunden. Am Bund sind diverse Schlüssel, ein Einkaufswagenlöser sowie ein kleines braunes Etui bzw. Portemonnaie.

Der Eigentümer kann sich im Fundbüro (Rathaus Zimmer 8, Tel. 04445 8900-18) melden.

Störmeldungen
Mängel-, Schadens- und Störmeldungen

Danke! Die Nachricht wurde gesendet.

Öffentlichkeitsarbeit
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sie möchten sich über aktuelle Neuigkeiten aus der Gemeinde informieren? Sie haben eine Presseanfrage an die Verwaltung? Wenden Sie sich gerne an die Adresse 

Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte

Eine Gleichstellungsbeauftragte soll dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Visbek ist Annelies Muhle. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung und die gleichwertige Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben (Quelle: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz).

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Ihre Ansprechpartnerin im Hause:

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Annelies Muhle
Zimmer 4 (EG)
8900-14 
gleichstellung@visbek.de
Schiedsamt
Schiedsamt 

 

Jede Kommune in Niedersachsen sollte einen Schiedsmann haben. Der Schiedsmann wird nicht von der Stadt, sondern vom zuständigen Amtsgericht eingesetzt, im Falle Visbeks also vom Amtsgericht Vechta.

Die Schlichtung gewisser zivil- und nachbarrechtlicher Streitigkeiten ist dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet. Ein Schiedsmann hat dabei nicht die Aufgabe, über einen Sachverhalt rechtlich zu entscheiden, er kann nur zwischen den Parteien vermitteln und versuchen eine Einigung herbeizuführen. Diese Verhandlung findet im sogenannten Sühneverfahren statt. An einem derartigen Sühnetermin haben die streitenden Personen zwingend teilzunehmen. Einigen sich die Parteien im Sühneverfahren, so gilt dieser Vergleich wie ein Urteil vor dem Gericht (man kann es zwangsweise durch einen Gerichtsvollzieher durchsetzen). Einigen sich die Parteien nicht, ist das Sühneverfahren beendet und man kann vor dem zuständigen Gericht Klage erheben.

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Die Schiedsmänner der Gemeinde Visbek sind Jörg Reinke und Antonius Mönnig. Sollten Sie Bedarf haben, melden Sie sich gerne bei:

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Jörg Reinke
Zimmer 27 (OG)
8900-27
reinke@visbek.de
Verlinkungen
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