Die Zahl der mit dem neuartigen Coronavirus Infizierten steigt im Landkreis Vechta auf 19 Personen. Insgesamt befinden sich derzeit 106 Personen in Quarantäne. Nach wie vor ist keiner der Infizierten in stationärer Behandlung oder schwer erkrankt.
Mit Wirkung vom 19. März 2020 treten zudem eine weitere Allgemeinverfügung sowie je eine Änderung der Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und der Allgemeinverfügung zur Einstellung des Betriebes von Gemeinschaftseinrichtungen in Kraft.
Ab Donnerstag dürfen Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe nicht mehr betreten werden. Dies ist nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Ebenso sind der Betrieb von Pro-Aktiv-Zentren, Jugendwerkstätten/-zentren, Jugendtreffs und ähnlicher Einrichtungen sowie Tagesgruppen untersagt.
Hinzu kommt, dass es Betreibern von Beherbergungsstätten, wie beispielsweise Hotels, fortan untersagt ist, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Dies gilt auch für Kureinrichtungen und präventive Reha-Einrichtungen. Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise möglichst bis zum 19. März 2020, spätestens jedoch bis zum 25. März 2020 vorzunehmen.
Zudem werden die Öffnungszeiten für Restaurants, Speisegaststätten und Mensen auf frühestens 6 Uhr bis spätestens 18 Uhr beschränkt. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen sie nur geöffnet werden, wenn gewährleistet ist, dass die Plätze der Gäste einen Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen einhalten. Es ist sicherzustellen, dass Gäste zueinander einen ausreichenden Abstand halten. Ergänzend sind die vom Landkreis Vechta veröffentlichten Verhaltensregeln für Veranstalter zu beachten.
Mögliche Zuwiderhandlungen können geahndet werden. In den kommenden Tagen wird die Einhaltung der Maßnahmen kontrolliert. Die Polizei wird bei den Kontrollen Amtshilfe leisten.
Der Landkreis Vechta ruft nach wie vor dazu auf, dass alle Personen, die grippeähnliche Krankheitssymptome zeigen, zu Hause bleiben und telefonisch Kontakt zum Hausarzt aufnehmen. Ebenfalls sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dazu angehalten, keine privaten Veranstaltungen in größerem Maße auszurichten oder an ihnen teilzunehmen, um eine ungehinderte Verbreitung des Virus zu vermeiden.
Alle weiteren Informationen können über www.landkreis-vechta.de, auf der Facebookseite des Landkreises Vechta oder über die App „BIWAPP“ abgerufen werden.
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