Fahrbahnsanierung im Knotenpunkt B69/K254/K256 in Langförden - Umleitung verläuft über Visbek
- Gemeinde Visbek
- 20. Okt.
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Ab Dienstag, 21. Oktober, werden die Fahrbahnen im Kreuzungsbereich der Oldenburger Straße (B 69) / Holtruper Straße (K 254) / Hauptstraße (K 256) in Langförden saniert. Verkehrsteilnehmer müssen sich bis zum 7. November auf Einschränkungen einstellen, da der Kreuzungsbereich teilweise gesperrt werden muss.
Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Osnabrück mit.
Die Arbeiten sind aufgrund von aufgetretenen Rissen und Verformungen auf der Fahrbahn erforderlich. Neben den Fahrbahnen im Kreuzungsbereich wird auch der an der Hauptstraße (K 256) angrenzende Radweg saniert.
Die Arbeiten dauern voraussichtlich drei Wochen und beginnen am Dienstag, 21. Oktober. Witterungsbedingte Verzögerungen im Zeitplan sind nicht auszuschließen.
Im Kreuzungsbereich werden die Straßen Holtruper Straße (K 254) und Hauptstraße (K 256) für die Zeit der Bauarbeiten gesperrt sein. Das Abfahren von der B 69 in diese Straßen und umgekehrt ist nicht möglich. Die örtlichen Umleitungen sind ausgeschildert. Die Tankstelle „GS agri“, die sich im Kreuzungsbereich befindet, ist weiterhin zu erreichen.
Um die Einschränkungen möglichst gering zu halten, wird keine Vollsperrung auf der B 69 eingerichtet. Der Verkehr wird mit einer Einbahnstraßenregelung an der Baustelle entlanggeführt. In Fahrtrichtung Vechta können die Verkehrsteilnehmer die B 69 befahren. In der Gegenrichtung (von Vechta in Richtung Schneiderkrug) wird der Verkehr umgeleitet. Die Umleitung beginnt südlich von Calveslage ab dem Knotenpunkt B 69 / L 881 (an der ARAL-Tankstelle) und verläuft über Visbek.
Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 287.000 Euro, wovon 244.000 € von der Bundesrepublik Deutschland getragen werden.
Der Geschäftsbereich Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet um Aufmerksamkeit im Baustellenbereich und auf den Umleitungsstrecken und dankt allen Verkehrsteilnehmern und Anliegern für ihr Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Beeinträchtigungen.









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