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Hilfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Aktualisiert: 10. Juni 2020


Für viele geht's drum: Was verdiene ich diesen Monat? Schaffe ich es mit den Rücklagen durch die Krise? Wo bekomme ich Hilfe? Image licensed by Ingram Image/adpic

Die Coronakrise greift massiv in den Alltag aller Menschen ein. Viele arbeiten am Limit, um beispielsweise die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen oder den gestiegenen medizinischen Anforderungen gerecht zu werden.


Viele sind aber auch vom Gegenteil betroffen. Sie können nicht mehr arbeiten, weil ihre Arbeitsstelle vorübergehend schließen musste. Für viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler stellt sich die Existenzfrage.


Der Bund, das Land Niedersachsen und die Bundesagentur für Arbeit haben hierfür eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer finanziell zu unterstützen. Folgend eine Übersicht über die Möglichkeiten:


Soforthilfen des Landes Niedersachsen können seit dem 25. März bei der NBank beantragt werden. Es gibt verschiedene Varianten:

  1. Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.

  2. Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.


Der Bund stellt ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Förderung können Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragen. Erhalten Sie bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona, dann können Sie ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist.


Die NBank weist zudem darauf hin, sich für einen Sondernewsletter anzumelden, um die neuesten Informationen zu erhalten.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt Hilfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Verfügung. Dazu gehört das Kurzarbeitergeld (KUG).

  1. Informationen für Unternehmen: Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Nähere Informationen werden in einem Merkblatt auf der Internetseite der Arbeitsagentur erläutert.

  2. Informationen für Arbeitnehmer: Ein Anspruch besteht, wenn der Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit kürzen muss und dies der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt hat. Das Kurzarbeitergeld soll den Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Hierzu gibt es ein Merkblatt auf der Internetseite der Arbeitsagentur.

Zudem hat die Arbeitsagentur eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten für Kunden und zur Arbeitslosmeldung sowie zur Grundsicherung erstellt.

Hilfen der KfW für Unternehmen

Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Coronakrise in finanzielle Schieflage geraten sind, können bei ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern sie bis zum 31. Dezember 2020 nicht in Schwierigkeiten waren. Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, teilt die KfW auf ihrer Internetseite mit.

Verschiedene Bundesministerien stellen auf ihren Internetauftritten aktuelle Informationen bereit:

Die vorstehende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand: 06. April 2020.

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