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AutorenbildGemeinde Visbek

Jetzt zugreifen - kostenlose Wallboxaktion des Landkreises Vechta für Unternehmen und Vereine

Aktualisiert: 29. Okt. 2021


Foto: Landkreis Vechta

Kriterien zur Vergabe einer Wallbox im Rahmen der Kampagne „Wallbox-Aktion: Der Boxenstopp für die Zukunft“!


Der Parkplatz für die Ladebox (Wallbox) soll mindestens teilöffentlich (während der Geschäftszeiten, mind. 10 Stunden werktäglich), im Idealfall 24 h / 7 Tage öffentlich zugänglich und von externen Nutzern nutzbar sein. Die Abrechnung des Ladevorgangs geschieht hierbei über eine Software des Betreibers und die Kosten des Ladevorgangs trägt der Nutzer.

Mit der Übernahme der Wallbox verpflichten Sie sich diese über eine Zeit von fünf Jahren zu betreiben. Für die Vergabe der Wallbox sollte Ihr Unternehmen die oben erwähnten Kriterien und mindestens eines aus den im Folgenden aufgeführten Kriterien erfüllen.


Für die Überprüfbarkeit der Kriterien sind Nachweise zu erbringen. Diese können bevorzugt durch aussagekräftige Fotos oder Rechnungen erfolgen. Bei einer nicht offensichtlichen Überprüfbarkeit der Kriterien wird ein externer Gutachter zu Rate gezogen. Bitte reichen Sie den Nachweis bei der zuständigen Person Ihrer Kommune ein.


Erneuerbare Energien

· Ihr Unternehmen / Verein setzt zur Erzeugung von Energie teilweise regenerative Energieträger ein. Es kann eine Wärmepumpe sein, eine Photovoltaikanlage, Geothermie, Wasserkraft, BHKW, usw.


Energie- und Ressourceneffizienz

· Ihr Unternehmen / Verein macht freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung beitragen. (z.B. Wärmerückgewinnung, Austausch bestehender Heizungen gegen emissionsärmere Anlage bei gleichzeitiger Effizienz Solarthermie- Anlage usw.)

· Ihr Unternehmen / Verein bezieht die benötigte Energie aus Ökostrom / Gas, Fernwärme etc.

· Es wurde in den letzten 5 Jahren eine energetische Sanierung der Gebäudehüllen von Geschäftsgebäuden / Vereinsgebäuden (Hotels, Gastronomie, Produktionshallen, Bürogebäude, Vereinshäuser etc.) durchgeführt.


Nachhaltigkeitsmanagement

· Ihr Unternehmen / Verein verfügt sowohl über ein Abfallmanagement als auch über einen regionalen Essens- und Getränkeeinkauf

· Einsatz umweltschonender Rohstoffe im Produktionsprozess (z.B. FSC-Siegel, Blauer Engel, DIN EN ISO 14001, ISO 14065, ISO 14064 – 2,3)


Für Rückfragen stehen Ihnen im Rathaus der Gemeinde Visbek Herr Christian Erdmann (Tel.: 04445 890043) oder Herr Gerd Brengelmann (Tel. 04445 890028) zur Verfügung.

Die Anträge können per Mail unter erdmann@visbek.de angefordert werden.

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