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AutorenbildGemeinde Visbek

Landkreis Vechta erlässt Waldbrandverordnung

Aktualisiert: 6. Sept. 2023


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Update 06. September 2023: Die Verordnung ist mir sofortiger Wirkung aufgehoben.


Ab dem 21. Juni 2023 (Mittwoch) gilt im Kreisgebiet Vechta die „Verordnung zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Vechta“.


Folgende Dinge sind somit laut Landkreis-Mitteilung in oder der unmittelbarer Nähe von Wäldern, Mooren und Heidegebieten verboten:

  • Feuer anzünden, rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umgehen

  • das Grillen sowie Grillanzünder und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Das Grillen in diesen Gebieten ist auch auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen verboten.

  • das Befahren der Flächen mit Kraftfahrzeugen

  • das Abstellen von Kraftfahrzeugen in diesen Gebieten außerhalb der als Parkplatz ausgewiesenen Flächen

  • befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege dürfen nicht verlassen werden

„Die Verordnung ist aufgrund der andauernden Trockenheit der vergangenen Wochen und der damit verbundenen Waldbrandgefahr notwendig“, so Landrat Tobias Gerdesmeyer. „Aktuell ist es so trocken, dass ein kleiner Funke genügt, um ein großes Feuer auszulösen. Mit der Verordnung soll dies verhindert werden.“

Die Kreisverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorgaben zu halten. Verstöße gegen die Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Verordnung gilt zunächst unbefristet.


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