Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben am 22. März 2020 Leitlinien beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Das Land Niedersachsen hat hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, aus der hervorgeht, welche Aktivitäten und Tätigkeiten noch gestattet sind und welche nicht.
Im Kern geht es darum, die sozialen Kontakte noch weiter einzuschränken. Das bedeutet u. a., dass man sich im öffentlichen Raum mit maximal einer weiteren Person aufhalten darf, die nicht im selben Haushalt lebt. Zu allen anderen Personen ist ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten.
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