Bereits seit 1986 regelt die „Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Visbek“ die Reinigung aller öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage. Sie ist in zwei Teile untergliedert: Aus Anlage A gehen alle von der Gemeinde zu reinigenden Straßen hervor; aus Anlage B die Straßen, für die die Anlieger zuständig sind.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat die Verordnung um einige Straßen ergänzt, da sich seit der letzten Fassung von 2018 einige Änderungen ergeben haben. Demnach müssen sich Anlieger nun gemäß der Anlage B auch um die Reinigung der folgenden Straßen kümmern: Am Osteresch, Am Pickerweg, Ortsdurchfahrt Hagstedt (K 308), Poggenkamp, Rechterfeld-Hundtelgen, Rechterfeld-Stöckerberge, Rechterfelder Straße (ab Hausnummer 6 bis zur Einmündung Dieckhus Kamp) und Sillenbäke.
Eine komplette Übersicht mit den Zuständigkeiten steht auf der Website der Gemeinde Visbek in der Rubrik Ortsrecht in der „Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Visbek“ unter diesem Link.
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