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54 Personen mit Covid-19 im Landkreis infiziert

Aktualisiert: 10. Juni 2020


Nach wie vor ist gründliches Hände waschen enorm wichtig, um die sich und andere vor der Ausbreitung des Coronavirus zu schützen. Image licensed by Ingram Image/adpic

Insgesamt sind derzeit 54 Personen im Landkreis Vechta am Coronavirus erkrankt. Die Zahl der Personen, die sich in Quarantäne befindet, steigt auf 276.


Aufgrund der großen Infektionsgefahr in Krankenhäusern und Praxen sowie zum Schutz der Patienten empfiehlt der Landkreis Vechta, dass Ärzte und Pflegepersonal ab sofort nur noch mit einem Mundschutz arbeiten sollen. Die Versorgungslage durch Bund und Land gestaltet sich derzeit als schwierig. Daher versucht der Landkreis, selbst Vorräte an Mundschutzmasken und Desinfektionsmitteln zu beschaffen.


Zudem haben sich Bund und Länder auf ein Kontaktverbot geeinigt, welches besagt, dass Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten sind. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und insbesondere hier bei uns im Kreisgebiet mit rasant steigenden Infektionszahlen ist das die absolut notwendige Entscheidung“, sagt Landrat Herbert Winkel. „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, sich daran zu halten. Wenn dies nicht geschieht, dann müssen wir mit einer Ausgangssperre rechnen, was keiner möchte“, erklärt Winkel weiter. Die Kreisverwaltung bittet alle Städte und Gemeinden des Landkreises, die Umsetzung des Kontaktverbotes in Kooperation mit der Polizei ebenfalls zu kontrollieren.


Weiterhin ist die Unterbringung von Personen aus touristischen Zwecken untersagt. Gewerbliche Unterbringungen sind unter Auflagen möglich. Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe, die Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften, betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind, müssen ihre Beschäftigen auf die aktuell geltenden Hygieneregeln hinweisen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Personen die Hinweise auch verstanden haben. Die Unternehmen haben die Einhaltung der Hygieneregeln regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.


Weiterhin soll eine Unterbringung möglichst nur in Einzelzimmern erfolgen. Küche und Bad sind als Gemeinschaftseinrichtung so zu nutzen, dass eine ausreichende Distanz zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern gewährleistet ist. Diese Vorgaben lassen sich in der 3. Änderung zur Allgemeinverfügung von sozialen Kontakten finden, die sich auf der Homepage des Landkreises finden lässt.


Vor dem Hintergrund der kursierenden Fake-News rund um das Thema „Corona“ weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass Hausbesuche des Gesundheitsamtes nur nach vorheriger Anmeldung durchgeführt werden.

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