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  • AutorenbildGemeinde Visbek

Abstandsgebot: Kontrollen auch an Himmelfahrt

Aktualisiert: 10. Juni 2020


Nach wie vor gelten die Kontaktbeschränkungen(Image licensed by Ingram Image/adpic)

Landkreis sowie die Städte und Gemeinden appellieren an Bürger die Kontaktbeschränkungen einzuhalten


Anlässlich des bevorstehenden Christi Himmelfahrt-Feiertages am kommenden Donnerstag (21.05.2020) weisen der Landkreis Vechta und die Städte sowie Gemeinden im Kreisgebiet auf die derzeit gültigen Beschränkungen der Verordnung des Landes Niedersachsen hin.

Nach wie vor sind Kontakte zu anderen Menschen weiterhin auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit hat jede Person zudem einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten. Auch Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit sind auf höchstens zwei Personen beschränkt.

Hiervon ausgenommen sind nur Zusammenkünfte mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen Hausstand oder einem weiteren Hausstand angehören. Damit sind auch weiterhin Radtouren, Wandertouren etc. mit mehreren Bekannten, Freunden oder ähnliches aktuell nicht erlaubt. Verstöße gegen die Regelungen zur Kontaktbeschränkung werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit empfindlichen Bußgeldern zwischen 200 Euro und 400 Euro je beteiligter Person geahndet.

„Corona ist nicht vorbei. Wir sind mitten drin bei der Bekämpfung dieses Virus. Daher muss auch an Himmelfahrt und natürlich auch bei gutem Wetter die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,50 m und die Bildung von Gruppen“, erklärte der Erste Kreisrat Harmut Heinen. „Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin nicht erlaubt. Verhalten Sie sich bitte so, dass weder Sie sich, noch andere gefährden.

Deshalb bitte ich jede Bürgerin und jeden Bürger: Halten Sie sich an die Regeln und feiern Sie Himmelfahrt fröhlich, aber mit Vorsicht und mit Abstand. So bleiben Sie und wir alle gesund“, ergänzt der Dammer Bürgermeister Gerd Muhle als Sprecher der Bürgermeister im Kreisverband Vechta.

Weitere Informationen sowie die FAQs zur Verordnung des Landes finden Sie auf der Homepage des Landkreises Vechta unter https://bit.ly/FAQs_Verordnung-Land-Niedersachsen .

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