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Referenten stellen Vereinen Datenschutzrecht vor


Informierten über die Datenschutz-Grundverordnung: Markus Kolhoff (links) und Christoph Mäkel . Foto: Kuhlmann

Dass die Ende Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein Dauerbrenner für die Vereine und Verbände sein wird, erfuhren über 70 Mitglieder von Visbeker Vereinen am 26. November in der Kreisvolkshochschule Visbek. Die Gemeinde Visbek hatte Christoph Mäkel und Markus Kolhoff von der Firma C.K. Elektronik aus Vechta zu einem Informationsabend mit dem Thema „Datenschutz“ eingeladen.

Referent Christoph Mäkel machte deutlich, dass die neue DS-GVO nicht nur für Betriebe, sondern auch für Vereine und Verbände gelte. Eine Ausnahme bestehe nur für Privatpersonen. Nach den neuen Vorschriften sei es generell verboten, Daten zu verarbeiten. Es sei denn, es liege eine Einwilligung vor oder es sei eine entsprechende Rechtsgrundlage vorhanden. „Egal, was man datentechnisch macht, es besteht eine Dokumentationspflicht“, appellierte er an die Vereinsvorstände.

Zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen sei für die Vereinsarbeit ein eigener Benutzer auf dem Computer anzulegen. Technischer Stand müsse es sein, dass ein wirksamer Virenschutz bestehe, der sich regelmäßig aktualisiere. Vereinsinterne E-Mail-Mitteilungen mit schutzwürdigen Daten seien mit einer Vereins-E-Mail zu versenden und Anhänge mit personenbezogenen Daten aus Datenschutzgründen zu verschlüsseln.

Besondere Anforderungen gelten für die Veröffentlichung eines Fotos mit Personen. „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des bzw. der Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden.“ Dieses Erfordernis ergebe sich bereits aus dem vor über einhundert Jahren erlassenen Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) und nicht erst aus der DS-GVO. Ausgenommen hiervon seien Fotos von Vereinsversammlungen sowie Bilder, auf denen Personen „nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit“ erscheinen. „In Zweifelsfällen würde ich immer eine Einwilligung für eine Fotonutzung einholen“, erläuterte Christoph Mäkel. Bei einer öffentlichen Veranstaltung solle möglichst ein Hinweis auf „Foto- und Videoaufnahmen“ im Eingangsbereich angebracht werden. Abschließend machte er deutlich, dass Datenschutz ein dauerhaftes Managementsystem sei; es bedürfe daher einer regelmäßigen Überprüfung.

Hauptamtsleiter Alfred Kuhlmann bedankte sich nach einem gelungenen Vortrag und einem lebendigen Informationsaustausch mit einem Buchpräsent bei den Referenten.

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