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  • AutorenbildGemeinde Visbek

Teil 2 des Lockerungsdreischritts bei den Corona-Regeln in Kraft getreten

Aktualisiert: 22. März 2022


Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html)

Mit Datum vom 4. März 2022 treten in Niedersachsen erneut Lockerungen bei den Corona-Regeln in Kraft. Dazu gehören unter anderem, dass in der Gastronomie sowie in Kinos, Theatern, Zoos und Freizeitparks drinnen die 3G-Regel angewandt wird. Zudem dürfen Clubs, Discos und Shisha-Bars unter Einhaltung der 2G-plus Regel wieder öffnen. In allen genannten Lokalitäten darf die FFP2-Maske drinnen nur am Sitzplatz abgenommen werden; in Clubs, Discos und Shisha-Bars muss sie auch draußen außerhalb des Sitzplatzes getragen werden.


Auf Sportanlagen entfallen sowohl drinnen als auch draußen jegliche Zugangsbeschränkungen, allerdings muss drinnen eine FFP2-Maske getragen werden (außer beim Sporttreiben und beim Sitzen).


Bei Veranstaltungen ab 50 Personen sowie in Hotels findet die 3G-Regel Anwendung. Finden die Veranstaltungen drinnen statt, muss bis zum Sitzplatz eine FFP2-Maske getragen werden. In Hotels muss in öffentlich zugänglichen Bereichen eine FFP2-Maske getragen werden.

Alle Regelungen sind in den unten stehenden Grafiken des Landes Niedersachsen übersichtlich dargestellt.




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