
Mit Datum vom 4. März 2022 treten in Niedersachsen erneut Lockerungen bei den Corona-Regeln in Kraft. Dazu gehören unter anderem, dass in der Gastronomie sowie in Kinos, Theatern, Zoos und Freizeitparks drinnen die 3G-Regel angewandt wird. Zudem dürfen Clubs, Discos und Shisha-Bars unter Einhaltung der 2G-plus Regel wieder öffnen. In allen genannten Lokalitäten darf die FFP2-Maske drinnen nur am Sitzplatz abgenommen werden; in Clubs, Discos und Shisha-Bars muss sie auch draußen außerhalb des Sitzplatzes getragen werden.
Auf Sportanlagen entfallen sowohl drinnen als auch draußen jegliche Zugangsbeschränkungen, allerdings muss drinnen eine FFP2-Maske getragen werden (außer beim Sporttreiben und beim Sitzen).
Bei Veranstaltungen ab 50 Personen sowie in Hotels findet die 3G-Regel Anwendung. Finden die Veranstaltungen drinnen statt, muss bis zum Sitzplatz eine FFP2-Maske getragen werden. In Hotels muss in öffentlich zugänglichen Bereichen eine FFP2-Maske getragen werden.
Alle Regelungen sind in den unten stehenden Grafiken des Landes Niedersachsen übersichtlich dargestellt.
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