top of page

Umstufung von Straßen: Visbek streitet mit dem Land

  • Autorenbild: Gemeinde Visbek
    Gemeinde Visbek
  • vor 3 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Bereits seit mehreren Jahren laufen die Planungen, unter anderem zwei Landesstraßen in der Gemeinde Visbek zu Gemeindestraßen umstufen zu lassen. Dabei handelt es sich zum einen um die Landesstraße 880 (Goldenstedter Straße) und zum anderen um die Landesstraße 873 (Wildeshauser Straße) jeweils zwischen den Kreisverkehren an der Umgehungsstraße und dem Ortskern. Im Gegenzug soll die Visbeker Umgehungsstraße zu einer Landesstraße hochgestuft werden.


Bislang konnten die Gemeinde und die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) jedoch insbesondere mit Blick auf die Wildeshauser Straße keine Einigung über eine anfallende Ausgleichszahlung erzielen. Deshalb plant die Gemeinde nun, sich in dem Verfahren von der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte aus Münster vertreten zu lassen. Darüber berät am Dienstag (09. Juni) erstmals der Finanz- und Sozialausschuss. Die Sitzung findet um 18.00 Uhr im Ratssaal statt.


Demnach bietet die NLStBV eine Ausgleichszahlung in Höhe von 827.000 Euro an; aus Sicht der Gemeinde reicht dies bei Weitem nicht aus, denn: Zwei unabhängige Sachverständigengutachten belegen einen Sanierungsbedarf von 2,7 Millionen Euro, da die Straße von Grund auf erneuert werden müsse. Aus Sicht der Landesbehörde genügt die Erneuerung der Deckschicht.


Zum Hintergrund: Die Wildeshauser Straße ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand; dies hat sich die Verwaltung in einem geotechnischen Gutachten im August 2024 und in einem weiteren Gutachten im Oktober 2025 bestätigen lassen.


In der geotechnischen Untersuchung wurden an 17 Bohrpunkten entlang der Strecke Kernbohrungen durchgeführt. An keinem einzigen werden weder die aktuellen Standards noch die historischen Regelwerke erfüllt. Selbst der beste Messpunkt verfehlt den ältesten Standard von 1975. Die Landesbehörde hat der Gemeinde auf Nachfrage schriftlich bestätigt, dass grundhafte Sanierungen nie stattgefunden haben und keine Dokumentationen vorliegen. Darüber hinaus wurde an 13 Messpunkten teerhaltiges Material nachgewiesen, das als „Sondermüll“ entsorgt werden muss.


Das zweite Gutachten hat massive Schäden an der gesamten Strecke dokumentiert, darunter Netzrisse und Spurrinnen. Zudem ist die Deckschicht teilweise nur ca. 8 cm dick statt der erforderlichen 20 bis 22 cm. Auch die Dicke der Frostschutzschicht liegt deutlich unter den Anforderungen, wodurch der Gutachter zu dem Fazit gelangt: „Eine Erneuerung ist erforderlich!“


„Die Straße hat niemals die Standards erfüllt“, betont Visbeks Bauamtsleiter Frank Wahls. „Es kann nicht sein, dass man 50 Jahre lang nur Flickschusterei betreibt und dann soll die Erneuerung der Deckschicht ausreichen.“


Trotz zahlreicher Gespräche und Kenntnis der Gutachten bleibt die Landesbehörde bei ihrer Feststellung, dass lediglich die Deckschicht erneuert werden müsse. Die Mängel seien demnach „Bauweise früherer Jahrzehnte“ und die heutigen technischen Standards gälten nur für Neubauten.


Dass dies rechtlich, technisch und fachlich nicht zu halten sei, hat Bürgermeister Gerd Meyer dem niedersächsischen Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne in einem Schreiben zu Beginn des Jahres mitgeteilt. In seiner Antwort geht dieser jedoch nicht auf die Argumente der Gemeinde ein, „obwohl von einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand keine Rede sein kann. Die Defizite sind – anders als das Land behauptet – auch keine ‚alters- und nutzungsbedingte Erscheinung im Lebenszyklus einer Straße‘", erklärt Meyer.


„Wir streben eine faire Lösung an, bestenfalls ohne einen Rechtsstreit, die den reellen Gegebenheiten gerecht wird“, sagt der Verwaltungschef. Mit der jetzt beabsichtigten Beauftragung der Kanzlei will sich die Gemeinde frühzeitig absichern. Denn: An einer Umstufung führt per Gesetz kein Weg vorbei. Wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet am Ende der Minister, erklärt Bauamtsleiter Frank Wahls.


In einem katastrophalen Zustand: Die Wildeshauser Straße vom Kreisverkehr an der Umgehungsstraße in Richtung Visbek. Foto: Meyer/Gemeinde Visbek
In einem katastrophalen Zustand: Die Wildeshauser Straße vom Kreisverkehr an der Umgehungsstraße in Richtung Visbek. Foto: Meyer/Gemeinde Visbek

Im Gegensatz dazu: Dieselbe Straße unmittelbar hinter dem Kreisverkehr an der Umgehungsstraße in Richtung Wildeshausen. Foto: Meyer/Gemeinde Visbek
Im Gegensatz dazu: Dieselbe Straße unmittelbar hinter dem Kreisverkehr an der Umgehungsstraße in Richtung Wildeshausen. Foto: Meyer/Gemeinde Visbek

Kommentare


bottom of page