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  • AutorenbildGemeinde Visbek

Vereine können der Gemeinde Veranstaltungen melden


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Sportlerbälle, Kompaniefeste, Konzerte, Radtouren, und, und, und: Die Visbeker Vereine, Gruppen und Verbände organisieren jedes Jahr zahlreiche Aktionen. Damit alle Bürgerinnen und Bürger wissen, wann etwas in der Gemeinde los ist, bittet die Verwaltung darum, die Veranstaltungen im Rathaus zu melden, damit sie in den Veranstaltungskalender des Verbundes Oldenburger Münsterland aufgenommen werden können.


Um den Interessierten einen guten Überblick zu verschaffen, dürfen bei der Meldung einige Eckdaten nicht fehlen. Passend dazu hat der Verbund nun ein Formular erarbeitet, das die Meldung erleichtert. Das Formular steht zum Download unter www.visbek.de/veranstaltungen bereit.


Wer das Formular nicht nutzen möchte, kann die Veranstaltungen alternativ wie gehabt an die Verwaltung melden. Bei der Meldung sollten folgenden Informationen berücksichtigt werden: Titel der Veranstaltung, Veranstaltungsort, Termin, eventuelle Kosten, Anmeldefristen, eine kurze Beschreibung der Veranstaltung sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners. Zudem darf ein Foto mit Hinweis auf den Urheber oder ein Plakat nicht fehlen.


Neben einmaligen Events können auch turnusmäßige Veranstaltungen gemeldet werden, die beispielsweise immer an einem bestimmten Wochenende im Jahr stattfinden.


Der Veranstaltungskalender steht online auf der Seite des Verbundes www.om-veranstaltungen.de und im Webauftritt der Gemeinde Visbek sowie in der „Mein OM“-App.


Ansprechpartnerin im Rathaus ist Marita Bohmann (Telefon 04445 8900-36, E-Mail bohmann@visbek.de).


Vereine oder Gruppen, die ihre Veranstaltungen zusätzlich zum Veranstaltungskalender auf den digitalen Veranstaltungstafeln vor dem Rathaus und bei Diekstall an der Hauptstraße beworben haben möchten, sollten bestenfalls ein Veranstaltungsplakat als Bilddatei zur Verfügung stellen. Neben Frau Bohmann kann hierzu bei Rückfragen Yvonne Albers (Telefon: 04445 8900-22, E-Mail: albers@visbek.de) im Rathaus kontaktiert werden.

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