Aktualisiert: 06.12.2021
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt in Niedersachsen die Corona-Warnstufe 2. Die Grafiken verschaffen einen Überblick über die geltenden Regelungen nach dem Prinzip „2Gplus“.
Auch Geimpfte und Genesene ab 18 Jahren müssen nun vielerorts einen negativen Test vorweisen. Dabei gilt:
Ein Testnachweis einer zugelassenen Teststelle ist 24 Stunden gültig. Dazu gehören auch Tests, die der Arbeitgeber bescheinigt. Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten im Landkreis Vechta finden Sie unter https://www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/corona-im-landkreis-vechta/testzentren.html.
Selbsttests unter Aufsicht sind ebenfalls maximal 24 Stunden gültig.
PCR-Tests sind maximal 48 Stunden gültig.
Eine Ausnahme gilt für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Sie sind laut Beschluss der Landesregierung vom 4. Dezember 2021 von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit. Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen muss dann lediglich eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie die erfolgte Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass nachgewiesen werden.
Quelle: Land Niedersachsen
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