Bürger müssen Geh- und Radwege von Schnee und Glätte befreien
- Gemeinde Visbek
- vor 1 Tag
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Räum- und Reinigungspflicht bei Schnee und Glätte: Dieses Thema ist derzeit besonders aktuell. Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Visbek darauf hin, dass Grundstücksbesitzer verpflichtet sind, Geh- und Radwege von Schnee und Eis freizuhalten.
Das heißt im Detail: Die Geh- und Radwege müssen auf einer Breite von einem Meter von Schnee freigemacht werden. Bei Glätte gilt, sie auf gleicher Breite beispielsweise mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Ist kein Geh- oder Radweg vorhanden, muss in beiden Fällen ein ein Meter breiter Streifen entlang der Fahrbahn freigemacht werden.
Die Räumung von Schnee bzw. das Streuen bei Glätte muss bis 7.30 Uhr erfolgt sein. Die Gemeinde appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, dieser Pflicht bis zur entsprechenden Uhrzeit nachzukommen, um vor allem Schulkindern und Berufstätigen einen sicheren Weg zu ermöglichen.
In einigen Bereichen in Visbek und Rechterfeld kümmert sich der Visbeker Bauhof um die Räumung der Straßen. Hierbei handelt es sich vorrangig um Gefällestrecken und Gefahrenpunkte. Zudem erfolgt in den Außenbereichen die Busstreckensicherung.
Weitere Details zur Räumpflicht sind in der „Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Visbek“ sowie in der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Visbek“ verankert. Diese sind online abrufbar unter www.visbek.de/politikundverwaltung sowie unten stehend verlinkt.









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