Am 8. Juni 2020 (Montag) tritt die neue Version der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ in Kraft.
Zu einigen wesentlichen Änderungen gehört u. a., dass Hochzeitsfeiern, standesamtliche Trauungen, Taufen, Erstkommunion, Firmung und Konfirmation mit max. 50 Teilnehmern stattfinden dürfen. Zudem sind touristische Busreisen und kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 250 Gästen wieder erlaubt. Schwimmhallen und Indoor-Spielplätze dürfen wieder öffnen. Hotels dürfen bis zu 80 Prozent ihrer Kapazität für touristische Gäste nutzen.
Nach wie vor sind die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten.
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