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Bezirksvorsteher besichtigen Visbeker Familienbüro


Informierten sich aus erster Hand: Die Visbeker Bezirksvorsteher mit Bürgermeister Gerd Meyer und dem Familienbeauftragten Wolfgang Niehaus. Foto: Kuhlmann

Das Visbeker Familienbüro im „Haus der Bildung und Familie“ stand kürzlich im Mittelpunkt des Interesses der Visbeker Bezirksvorsteher. Anlässlich einer Besichtigung erläuterte Familienbeauftragter Wolfgang Niehaus die unterschiedlichsten Angebote der Einrichtung. Häufig höre er von Besuchern: „Das Familienbüro ist ein Gewinn für die Gemeinde.“ In jüngster Zeit erfolge eine enge Kooperation mit der angrenzenden Kreisvolkshochschule, eine Dienstleistungseinrichtung für Bildung, Qualifizierung und Beratung, die zahlreiche generationsübergreifende Angebote vorhalte.

In der sich anschließenden Jahresbesprechung mit den Ortvorstehern erläuterte Visbeks Bürgermeister Gerd Meyer, dass nach wie vor Bauplätze in der Gemeinde nachgefragt würden. Wichtig sei es dabei, auch Bauangebote in den Bauerschaften vorzuhalten. „Erfreulicherweise sind in den vergangenen Jahren daneben rund einhundert Wohnungen im Ort Visbek realisiert worden“, so der Rathauschef. Dennoch bestünde hier weiterhin Bedarf. Bedingt durch den Zuzug junger Familien sei auch die Infrastruktur anzupassen. So werde aktuell beispielsweise ein neuer Kindergarten mit Kosten von über zwei Millionen Euro in Rechterfeld gebaut und die Benedikt-Schule mit einem Millionenetat erneuert.

Zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben seien Steuereinnahmen unerlässlich. Daher müssten auch Gewerbeflächen für neue Betriebe ausgewiesen und Arbeitsplätze geschaffen werden. Eine besondere Bedeutung erlange hierzu der Breitbandausbau in der Region – für Firmen und Bildungseinrichtungen, aber auch für Privathaushalte. Gerd Meyer appellierte daher, sich für den Glasfaserausbau im Landkreis Vechta zu registrieren. Abschließend bat er die Bezirksvorsteher, sich mit ihren Ortschaften bei der landkreisweiten Umweltwoche (01. bis 06. April) sowie bei der Visbeker 1 200-Jahr-Feier (31. August, 01. September) einzubringen.

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