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  • AutorenbildGemeinde Visbek

Grundstücksbesitzer müssen Wege reinigen

Aktualisiert: 23. Apr. 2021


Zugewuchert: Auch für die Beseitigung des Unkrauts auf dem Gehweg sind die Anlieger verantwortlich. Foto: privat

Eigentum verpflichtet – das gilt auch für Grundstücksbesitzer in der Gemeinde Visbek. Eine dieser Pflichten ist beispielsweise, an das Grundstück grenzende Rad- und Gehwege zu reinigen. Das geht aus der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Visbek hervor. Beide sind online unter www.visbek.de/politikundverwaltung (Kategorie: Ortsrecht) nachzulesen. „Die meisten Grundstückseigentümer halten sich daran, aber leider nicht alle“, sagt Gerd Brengelmann, Leiter des Amtes für Finanzen, Schulen, soziale Dienste und öffentliche Ordnung.


„In einigen Bereichen sind die Wege derart dicht gewachsen, dass man dort mit einem Kinderwagen oder einem Rollator nicht mehr gut lang kommt, insbesondere wenn einem jemand entgegenkommt. Gleiches gilt für den Begegnungsverkehr auf den Straßen, wenn die Hecken auf die Fahrbahn wuchern“, sagt Brengelmann.


Die Gemeinde Visbek erinnert deshalb alle Eigentümer daran, ihren Pflichten nachzukommen. Wer das nicht macht, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belangt werden. „In erster Linie hoffen wir aber, dass die Bürger von sich aus reagieren und sich im Sinne des Gemeinwohls verhalten“, so Gerd Brengelmann.

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