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  • AutorenbildGemeinde Visbek

Insgesamt 307 bestätigte Coronafälle im Landkreis Vechta

Aktualisiert: 10. Juni 2020


Die "Maskenpflicht" gilt seit dem 27. April 2020 beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr. (Image licensed by Ingram Image/adpic)

Mit Stand vom 26. April 2020 gibt es im Landkreis Vechta insgesamt 307 bestätigte Covid-19-Fälle. Das ist eine Person mehr im Vergleich zum Vortag. Im Krankenhaus werden derzeit fünf Personen behandelt; keine von ihnen intensivstationär.


Die Zahl der genesenen Personen bleibt bei 256. Aktuell befinden sich 40 Infizierte sowie weitere 87 enge Kontaktpersonen ohne Befund in Quarantäne. Das sind 127 Personen insgesamt und damit zwei Personen mehr im Vergleich zum Vortag. Die Zahl der Personen, die sich nicht mehr in Quarantäne befinden, bleibt bei 1.408.


Seit Freitag (24. April) ist auf der Homepage des Landkreises die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zu finden, die unter anderem besagt, dass ab dem 27. April verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie beim Einkaufen zu tragen ist.


Vorerkrankte Personen, zum Beispiel Personen mit schweren Herz- oder Lungenerkrankungen, für die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen des höheren Atemwiderstandes nicht zumutbar ist, sind von der Maskenpflicht befreit.


Die Verordnung ist in Bezug auf die Maskenpflicht für Kinder so auszulegen, dass Kinder im Alter bis einschließlich fünf Jahren keine Maske tragen müssen. Dies bedeutet, dass Kinder ab sechs Jahren der Maskenpflicht unterliegen.



Die Verordnung besagt darüber hinaus, dass Friseursalons ab dem 4. Mai 2020 den Betrieb wieder aufnehmen dürfen, sofern gewährleistet ist, dass zwischen den Kunden ein Abstand von 1,5 Metern sichergestellt und die Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. Frisörinnen und Frisöre sind ebenfalls verpflichtet, im Rahmen ihrer Arbeit einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.


Ab dem 27. April (Montag) startet außerdem wieder der Schulbetrieb für die 9., 10. und 13. Abschlussklassen. Jene Schülerinnen und Schüler, die auf eine Beförderung via öffentlicher Nahverkehrsmittel (Bus oder auch Taxi) angewiesen sind, können diese – bis auf wenige Ausnahmen – wie gewohnt in Anspruch nehmen. Bei Ausnahmen wurden die Schülerinnen und Schüler darüber im Vorfeld informiert. Die Busse und Taxen sind so besetzt, dass die Mindestabstände zwischen den Schülerinnen und Schülern gewahrt werden können. Auch in den Schulbussen gilt ab Montag die Maskenpflicht. In den Schul-Taxen empfiehlt der Landkreis das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.


Die Verordnung sowie alle weiteren Informationen zur Coronakrise können über die Website des Landkreises oder über die App „BIWAPP“ abgerufen werden. Weitere Informationen sind zudem auf der Facebookseite des Landkreises Vechta erhältlich.

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