Am Mittwoch, 06. Mai 2020, treten einige Lockerungen der „Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ in Kraft. Dazu gehören z. B. die Öffnung von Spielplätzen und Outdoor-Sportanlagen sowie von Autokinos, Tierparks, Museen und Freilichtmuseen. Darüber hinaus sind auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und ähnlichen Einrichtungen wieder erlaubt. Die Lockerungen sind jeweils mit Auflagen verbunden, etwa dass ein Mindestabstand zwischen Besuchern eingehalten werden muss. Änderungen gibt es auch bei der privaten Kindernotbetreuung.
Die Spielplätze in der Gemeinde Visbek werden im Laufe des Mittwoch wieder freigegeben. Die Mitarbeiter des Bauhofs werden die Verbotsschilder abnehmen und die Bauzäune entfernen. Ein neues Schild wird Hinweise zum Verhalten auf den Spielplätzen geben.
Für den kommenden Montag (11. Mai) sind weitere Lockerungen geplant, darunter insbesondere in der Gastronomie, im Tourismus und im Einzelhandel. Welche Maßnahmen nach und nach vorgesehen sind, hat die Landesregierung in einem Fünf-Stufen-Modell für die Bereiche Handel/Dienstleistung, Tourismus/Gastronomie, Bildung, Sport/Freizeit/Kultur, Veranstaltungen und Private Beschränkungen erarbeitet. Die nächsten Lockerungen sind demnach für den 25. Mai vorgesehen.
Die „Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ ist online abrufbar. Dort gibt es neben der neuen Fassung auch eine Version, in der alle Änderungen farblich gekennzeichnet sind.
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