Ab heute, 24.11.2021, wird in den Sporthallen sowie in der Schwimmhalle der Gemeinde Visbek aufgrund der geltenden Warnstufe 1 die 2G-Regelung angewendet. Dies bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen Zutritt zu den Räumlichkeiten haben.
Von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, ausgenommen. Die Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen jedoch einen Nachweis über einen negativen Test vorlegen.
Ebenso gilt in den Sporthallen und der Schwimmhalle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt während der sportlichen Betätigung und im Sitzen.
Die Gemeinde Visbek bittet um Beachtung.
Fotos: Land Niedersachsen
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