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AutorenbildGemeinde Visbek

Fahrradzone in Visbek wird freigegeben


Die beteiligten Personen freuen sich über die Umsetzung der ersten Fahrradzone im Kreis Vechta. (von links): Bürgermeister Gerd Meyer, Antonius Mönnig (CDU-Ratsmitglied), Amtsleiter Raphael Hermes, Wladislaw Rapp (Elternvertretung, Björn Ebentreich (Polizei Visbek), Thomas Möller (Schulleiter Gerbertschule), Ansgar Muhle (CDU-Ratsmitglied), Annette Hanken (Grünen-Ratsmitglied), Christel Kellermann (FDP-Ratsmitglied), Thomas Stransky (Verkehrswacht Vechta), Hilke Kubisch (Elternvertretung) und Ole Boeckmann (Elternvertretung). Foto: Gemeinde Visbek.

Am Freitag, den 30.08.2024, wurde die neue Fahrradzone mit dem Zusatz „Kfz frei“ in der Vitusstraße und Schulstraße freigegeben. Beide Straßen stellen eine wichtige Zuwegung zur Gerbertschule dar. Die Fahrradzone ist ein Ergebnis der Planung der Verkehrsberuhigung im Rahmen der Schulwegsicherung mit Vertreterinnen und Vertreten der Grundschule, der Elternschaft, der Verwaltung, des Gemeinderats, der Kreisverkehrswacht und der Polizei.

Die Gemeinde Visbek weist auf die Regeln hin, die in der Fahrradzone gelten:


  • Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradzonen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. In dieser Fahrradzone wurde der Kfz Verkehr durch Zusatzzeichen erlaubt.

  • Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV ist erlaubt.

  • Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

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