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Hecken, Sträucher und Bäume in Form schneiden

  • Autorenbild: Gemeinde Visbek
    Gemeinde Visbek
  • 23. Juli 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Die Gemeinde Visbek bittet darum, Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, die von Grundstücken in öffentliche Straßen und Wege hineinragen. Dabei sollten die Eigentümer insbesondere darauf achten, dass zugewachsene Sichtdreiecke und Straßenschilder zu sehen sind und dass Äste und Zweige keine Verkehrsteilnehmer behindern.


Aktuell muss beim Rückschnitt darauf geachtet werden, schonend zu schneiden, denn eigentlich sind Heckenschnitte vom 1. März bis 30. September in Deutschland verboten, um Vögel beim Brüten zu schützen. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind schonende Form- und Pflegeschnitte in dieser Jahreszeit aber davon ausgenommen. Überstehende Zweige und vereinzelte Triebe dürfen ganzjährig gestutzt werden. Dies reicht in der Regel aus, um die Verkehrssicherheit in Bereichen von Hecken, Sträuchern und Bäumen zu gewährleisten.


Radwege müssen bis zu einer lichten Höhe von 2,20 Meter freigeschnitten werden, Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 2,50 Meter.


Bürger, die öffentliche Straßen und Wege nicht entsprechend freihalten, gefährden nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern begehen auch gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Visbek eine Ordnungswidrigkeit. Die Gemeinde behält sich vor, Bürger bei Verstößen zu kontaktieren.


Symbolfoto Heckenschnitt (Image licensed by Ingram Image/adpic)
Symbolfoto Heckenschnitt (Image licensed by Ingram Image/adpic)

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